Ich habe immer wieder Gespräche mit Frank über die Situation mit Sohnemann – seine Pläne, meine Erschöpfung, der ewige Balanceakt zwischen Unterstützung und Loslassen.
Frank stellt Fragen oder macht Aussagen, die weh tun. Nicht weil sie falsch sind, sondern weil sie teils klar aufzeigen, was eigentlich nötig wäre – teils aber auch unrealistisch sind. Denn Frank lebt weder in der Schweiz noch hat er eigene Kinder.
Ja, ich weiss, dass es Grenzen braucht. Ja, ich weiss, dass es auf Dauer nicht tragbar ist, Verantwortung für jemanden zu übernehmen, der sie selbst (noch) nicht trägt. Und ja, ich weiss, dass es keine Raketenwissenschaft ist, einen Termin beim Psychologen zu vereinbaren, einen Antrag auf Unterstützung zu stellen oder Fahrstunden zu organisieren.

Aber das grosse Problem ist: Sohnemann ist volljährig – ich kann keine Entscheidungen über seinen Kopf hinweg treffen. Ich kann ihm nicht einfach einen Termin beim Psychologen organisieren, wenn er dem nicht zustimmt. Genauso wenig kann ich ihn an der Hand nehmen und ins Temporärbüro oder zum Arbeitsamt schleppen. Ich kann ihn nur begleiten, erinnern, motivieren – aber den ersten Schritt muss er selbst gehen.
… und genau hier liegt der Knackpunkt: Wissen (Theorie) ist das eine – Können (Praxis) das andere.
Theorie und Praxis sind oft zwei Paar Schuhe. In der Theorie ist es einfach zu sagen: „Stell ihm ein Ultimatum!“ In der Praxis schaut man in müde Augen und fühlt – vor allem als Mutter –, dass er sich geniert, sich unwohl fühlt, sich selbst kaum erträgt und diese „Ich schaff das grad nicht“–Haltung da ist – und merkt, dass man selbst auch kaum noch Kraft hat, um die eigenen Termine wahrzunehmen.
Dazu kommt die finanzielle Realität: Es ist schlicht enorm herausfordernd, wenn man nicht mindestens 6’000 oder 7’000 Franken im Monat verdient – und gleichzeitig noch Schulden abzahlen sollte. Ich habe die Gesetze in der Schweiz nicht gemacht, aber sie verpflichten mich als Mutter, bis zum 25. Lebensjahr für meine Kinder aufzukommen – solange sie keine abgeschlossene Ausbildung haben, keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder noch nicht seit mindestens zwei Jahren finanziell unabhängig sind.
Bei meiner Tochter bedeutete das konkret: Sie musste erst nachweisen, dass sie seit zwei Jahren kaum oder gar nicht mehr von mir unterstützt wird, bevor sie überhaupt Sozialhilfe beantragen konnte – die sie nun auch erhält.
Bei Sohnemann sieht das anders aus. Er erfüllt diese Bedingungen nicht – er kann weder Sozialhilfe beantragen noch Arbeitslosengeld erhalten, denn dafür müsste er mindestens ein Jahr gearbeitet haben.
All das bleibt also – ob ich will oder kann – erst einmal an mir hängen.
Und beim Kindsvater gibt’s nichts zu holen. Der ist selbst teils vom Sozialamt abhängig – und hat sich noch nie wirklich gekümmert.
Ich verstehe Franks Standpunkt. Wirklich. Aber was Frank dabei womöglich vergisst und deswegen einiges nicht ganz nachvollziehen kann: Sohnemann ist nicht einfach ein Mitbewohner, dem man kündigt, wenn er sich nicht an Regeln hält. Er ist mein Kind. Und so wütend, erschöpft oder enttäuscht ich manchmal bin – ihn „auf die Strasse zu stellen“ ist eine Grenze, die ich nicht überschreiten kann, geschweige denn will. Elternschaft endet nicht mit der Volljährigkeit. Und Liebe lässt sich nicht rationieren.
























